Herzlich Willkommen. Mein Name ist Sabrina Höppener und ich arbeite als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in meiner Praxis in Baesweiler. Mein Praxisangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, bzw. junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren sowie an ihre Eltern und Bezugspersonen. In der Praxis können gesetzlich versicherte sowie privat versicherte Patient*innen behandelt werden. Neben mir arbeiten auch meine Kolleginnen in der Praxis.
Manchmal werden Probleme und Sorgen so groß, dass man einfach nicht mehr weiter weiß. Alles wird zu viel, der Alltag ist kaum noch oder gar nicht mehr zu bewältigen, der Umgang mit anderen Menschen, den Freunden und/ oder sogar der eigenen Familie wird schwierig und belastend. Man will sich am liebsten verkriechen und die Decke über den Kopf ziehen… Vielleicht kennst du dieses Lebensgefühl? Oder Sie als Eltern/ Bezugspersonen kennen es von Ihrem Kind? Als Psychotherapeutin bin ich dafür da, Dich und Sie dabei zu unterstützen, Lösungen zu finden für individuelle Krisen und Schwierigkeiten. Wie das funktionieren kann? Ich gehe individuell auf meine Patient*innen und ihre Bezugspersonen ein und versuche mit Dir und Ihnen gemeinsam, einen Weg aus der Krise zu finden indem wir ganz konkrete Schritte miteinander überlegen, die umgesetzt werden können. So ebnen wir sukzessive einen neuen Weg und etablieren neue Denk- und Verhaltensmuster. Mein Ziel ist es, aufzuklären über psychische Prozesse und Abläufe, funktionale Fähigkeiten zu verankern, Ressourcen zu (re-) aktivieren und damit Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
Auf dieser Homepage möchte ich einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wer ich bin, bzw. wie und wo ich arbeite. Ich freue mich, wenn diese Informationen als Orientierung und Enttabuisierung dienen und die Entscheidung zu einer persönlichen Kontaktaufnahme erleichtern. Wenn Du Dich auf den Weg aus der Krise machen möchtest und das Gefühl hast, ich könnte Dich dabei unterstützen, dann kontaktiere mich also sehr gerne. Und wenn Sie als Eltern/ Bezugspersonen ebenso denken, melden auch Sie sich gerne bei mir. Sabrina Höppener
Telefonische Sprechzeiten:
Mittwochs: 8:00 – 9:30 Uhr
12.10.25: Zurzeit gibt es technische Störungen, wodurch das Telefon nicht funktioniert. Wir arbeiten an einer Lösung. Bitte melden sie sich über Email in dieser Zeit.
Die grundlegende Ausrichtung meiner Praxis ist die Verhaltenstherapie (VT). Als eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode zählt die Verhaltenstherapie neben der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu den drei gesetzlich anerkannten Richtlinienverfahren und ermöglicht eine Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Die Verhaltenstherapie setzt sich aus vielen unterschiedlichen Methoden zusammen, die vor allem gegenwartsbezogen, handlungs- und lösungsorientiert ausgerichtet sind und darauf abzielen, den Patient*innen zur Selbsthilfe anzuleiten. Grundlegend ist dabei die Annahme, dass unser Leben durch Lernvorgänge geprägt ist. Gute und schlechte Erfahrungen verstärken Verhaltensweisen oder schwächen sie ab. Auch psychische Störungen können nach dieser Theorie aufgrund ungünstiger oder belastender Lernerfahrungen entstehen. Hat ein Mensch problematische Verhaltensweisen „gelernt“, kann er sie zufolge der Verhaltenstherapie auch wieder „verlernen“, bzw. neue, angemessenere Verhaltensmuster erlernen. Hierbei werden auch kognitive Elemente integriert und das Erleben, die Gedanken und Gefühle der Patient*innen miteinbezogen.
Im Laufe der Therapie sollen die Patient*innen Expert*innen für sich, für die Entstehung und Aufrechterhaltung sowie für die langfristige Bewältigung ihrer Probleme werden. Hierzu lernen sie, sich neue kognitive Denkmuster, Einstellungen und Verhaltensweisen anzueignen. Am Ende der Therapie sollen die Patient*innen die Fertigkeiten besitzen, auch in Zukunft die Anbahnung eines ähnlichen Problems frühzeitig zu erkennen und die erlernten Strategien und Methoden zum Entgegenwirken erfolgreich anwenden zu können.
Psychische Probleme von Kindern und Jugendlichen sind sehr unterschiedlich und zeigen sich stets individuell und wenig einheitlich. Häufige Vorstellungsanlässe in psychotherapeutischen Praxen sind z.B. depressive Erkrankungen, Ängste und Zwänge, psychosomatische Störungen, Aufmerksamkeitsprobleme, soziale Probleme und Essstörungen. Auch Bindungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen oder Autismus stellen psychische Störungen dar, die psychotherapeutisch behandelt werden können.
Grundsätzlich kann jedes Thema, das belastend ist und den persönlichen Alltag einschränkt, ein Anlass sein, sich in unserer psychotherapeutischen Praxis vorzustellen. Hierbei können wir abklären, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und eine Psychotherapie indiziert ist. Häufig werden Kinder und Jugendliche durch ihre Eltern vorgestellt. Ab dem 15. Lebensjahr besteht für gesetzlich versicherte Jugendliche auch die Möglichkeit eigenständig einen Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse zu stellen.
Sie können mich telefonisch während meiner Telefonischen Sprechzeit (siehe aktuelle Sprechzeit unter „Kontakt“) oder per E-Mail kontaktieren. Ich werde Ihre Anfrage entgegennehmen und je nach freien Kapazitäten in der Praxis ggf. schon einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch (die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde) mit Ihnen vereinbaren. Falls es keine freien Kapazitäten gibt, in diesem Moment eine Warteliste geführt wird und Sie das wünschen, kann ich Ihre Anfrage mit den entsprechenden Kontaktdaten auf dieser vermerken. Bitte beachten Sie hierbei, dass genaue Auskünfte zur konkreten Wartezeit nur schwer zu tätigen sind und Sie sich regelmäßig melden sollten, um den Bedarf zu aktualisieren.
Wichtig: Mit dem ersten persönlichen Kontakt benötige ich bei minderjährigen Patient*innen die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Daher bitte ich Sie, mir sowohl als Vorbereitung auf das Erstgespräch als auch für den Verbleib auf der Warteliste den entsprechenden Anmeldebogen (siehe unten) - ausgefüllt und unterschrieben von allen Sorgeberechtigten - zukommen zu lassen. Sie können diesen eingescannt per E-Mail oder postalisch an mich senden.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und die Patient*innen eine Richtlinienpsychotherapie benötigen oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, schulpsychologische Beratungsstellen, Familienberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen) geholfen werden kann. Zu diesem Erstgespräch bringen Sie bitte die Krankenversichertenkarte der Patient*in, das gelbe U-Heft sowie - wenn vorhanden - andere Vorbefunde (z.B. Berichte von früheren Behandlungen, Zeugnisse) der Patient*innen mit. Ich bitte Sie, die Vorbefunde ausschließlich in Kopie mitzubringen. Eine Überweisung ist nicht nötig. Minderjährige Patient*innen müssen in der Regel von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden; es sei denn, Sie haben es zuvor anders mit mir vereinbart. Wie bereits erläutert, benötige ich mit dem ersten persönlichen Kontakt bei minderjährigen Patient*innen ebenfalls die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Dafür laden Sie sich bitte den entsprechenden Anmeldebogen (siehe unten) herunter und bringen diesen ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit. Im besten Fall haben Sie ihn mir schon vorab zukommen lassen. Am Ende der Sprechstunde(n) erhalten Sie eine schriftliche Empfehlung zu weiterführenden Maßnahmen und je nach Kapazität in meiner Praxis können anschließend probatorische Termine (siehe unten) für weitere Diagnostik und die Einleitung einer Richtlinienpsychotherapie oder Termine für die Akutbehandlung vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: Sollten auf absehbare Zeit in meiner Praxis keine Kapazitäten für weitere Behandlungsangebote (z.B. Akutbehandlungen) zur Verfügung stehen, haben Sie ab dem 1.4.2017 die Möglichkeit über die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Termine bei anderen Therapeut*innen zu vereinbaren (116117-termine.de/).
Die probatorischen Sitzungen sind zum gegenseitigen Kennenlernen da und um weitere grundlegende Informationen zu erfassen, diagnostische Untersuchungen durchzuführen (z.B. störungsübergreifende und -spezifische Fragebogen, Leistungsdiagnostik etc.), Ziele und einen konkreten Auftrag für die Behandlung zu formulieren sowie um zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist.
Nachdem ein Termin (oder mehrere Termine) im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen (mindestens 2 bis maximal 6 Sitzungen) erfolgt sind und die Indikation und der Bedarf für eine Psychotherapie als gegeben angesehen werden, wird ein Therapieantrag bei der entsprechenden Krankenkasse gestellt. Vor der Antragstellung muss eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch einen Arzt/ eine Ärztin (meist durch die Kinderärztinnen oder durch andere Fachärztinnen, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater*innen) erfolgen. Wird der gestellte Antrag bewilligt, folgen die eigentlichen therapeutischen Sitzungen, die in der Regel wöchentlich am gleichen Tag/ zur gleichen Uhrzeit stattfinden und 50 Minuten dauern. Möglich sind aber auch andere Behandlungsfrequenzen, wie mehrmals pro Woche in dringenden Fällen oder alle 2 bis 4 Wochen, z.B. im Rahmen der Rezidivprophylaxe. Die maximale Anzahl der Therapiestunden kann je nach Schwere der psychischen Erkrankung (Kurzzeittherapie und/ oder Langzeittherapie) variieren. In den Therapiestunden stehen die Patient*innen im Mittelpunkt, eine therapeutische Behandlung erfordert aber auch, dass Eltern und Bezugspersonen mit einbezogen werden. Je nach Alter der Patient*innen erfolgen diese Bezugspersonenstunden unterschiedlich intensiv.
Wichtig: Patient*innen ab 16 Jahren können auch ohne Einverständnis ihrer Eltern ein Erstgespräch vereinbaren.
Als staatlich zugelassene (approbierte) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich entsprechend im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.
Ich besitze die Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für die gesetzlichen Krankenkassen. Sowohl Psychotherapie als auch Diagnostik sind in der Regel Kassenleistungen und werden somit nach Antragsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn bei dem entsprechenden Versichertenträger, bzw. der Beihilfestelle zu informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und welche Formalitäten zu beachten sind.
Das Honorar für Selbstzahler richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP.
Sie finden mich und meine Kolleginnen unter folgender Adresse:
Parkstraße 39 52499 Baesweiler
Tel.: 02401-69 48 68 4
Sabrina Höppener (KJ-Psychotherapeutin, VT, M.Sc. Psych., Praxisinhaberin) E-Mail: ed.reneppeoh-eiparehtohcysp@ofni
Linda Greber (KJ-Psychotherapeutin, VT, M.A. Erzw. Elternzeitvertretung) E-Mail: ed.reberg-sixarp@tkatnok
Inès Mesquida Nogueira (KJ-Psychotherapeutin in Ausbildung, VT, M.Sc. Psych., M.A: Sozialpäd.) E-Mail: ed.adiuqsem-eiparehtohcysp@ofni
















